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BayLDA stellt allgemeine Hinweise und Anforderungen zum Einsatz von Facebook Custom Audience vor

Nach eigenen Angaben hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vor Kurzem in einer bayernweiten Prüfaktion 40 Unternehmen dahingehend geprüft, ob und in welcher Weise das Marketing-Werkzeug „Facebook Custom Audience“ für gezielte Werbeanzeigen auf Facebook eingesetzt wird. Anlass für die Prüfung waren zahlreicher Beratungsanfragen bayerischer Unternehmen, die dieses Produkt zur gezielten Werbeschaltung auf Facebook nutzen wollten, aber nicht wussten, ob und wie sie es datenschutzkonform einsetzen können.

Day BayLDA berichtete bereits in seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 , dass 12 Unternehmen hinsichtlich des Einsatzes von Facebook Custom Audience überprüft wurden (Ziffer 3.9).

Die aktuelle Prüfung ergab, dass die Unternehmen, die das Pixel-Verfahren einsetzen, oftmals den Nutzer nicht oder nicht vollständig über den Einsatz von Facebook Custom Audience informierten und kein sog. „Widerspruchs-Verfahren“ (Opt-Out) zur Verfügung stellen. Teilweise wurde die Möglichkeit zum Opt-Out eines Nutzers technisch nicht korrekt umgesetzt, so dass trotz Aktionen datenschutzaffiner Nutzer weiterhin Online-Daten an Facebook flossen. Diese Ergebnisse stellen jeweils einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht dar, so das BayLDA.

Außerdem brachte die Prüfung zahlreiche Erkenntnisse darüber, wie Werbenetzwerke funktionieren und welche Techniken sie einsetzen, um den Nutzer zu verfolgen. Soweit beim Einsatz von Facebook Custom Audience über die Kundenliste Kundendaten direkt an Facebook übermittelt werden, ist das eingesetzte Hashverfahren nicht geeignet, um anonyme Zeichenfolgen zu generieren. Die Hash-Werte können zum Teil mit geringem Aufwand (z. B. wenige Sekunden mit einem handelsüblichen Gaming-PC) wieder in die ursprünglichen Telefonnummern und E-Mail-Adressen zurückgerechnet werden. Unternehmen, die eine derartige Liste ihrer Kunden an Facebook übermitteln, übermitteln somit personenbezogene Daten an Facebook.

Um die weit verbreitete Unwissenheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Facebook Custom Audience abzubauen, haben wir die wesentlichen Informationen dazu zusammengefasst, so das BayLDA weiter. Damit können auch bisher nicht geprüfte Unternehmen Klarheit gewinnen, welche datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.

BayLDA