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BayLfD startet Informationsreihe zur DS-GVO

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union - und damit auch im Freistaat Bayern - unmittelbare Geltung beanspruchen und die bisherige allgemeine europäische Datenschutz-Richtlinie ersetzen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind bereits die ersten Gesetzgebungsverfahren angelaufen, um das nationale Recht mit dem neuen europäischen Datenschutzrechtsrahmen umfassend in Übereinstimmung zu bringen.

Im Bereich der bayerischen öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die staatlichen und kommunalen öffentlichen Stellen selbst für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung verantwortlich. 

Zur Unterstützung stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz daher künftig zu ausgewählten Themenbereichen des neuen Datenschutzrechts fortlaufend Informationen und Hilfestellungen bereit. 

Die einzelnen Veröffentlichungen dieser Informationsreihe sind in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" unter https://www.datenschutz-bayern.de/ im Internet abrufbar. Sie können darüber hinaus mittels eines eigens eingerichteten RSS-Feeds abonniert werden.

 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

 

 (Foto: © arthurdent/Fotolia.com)