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Befragung zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in einer Entschließung zum 2. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes aufgefordert, bis Ende des Jahres eine umfassende und aussagekräftige Erhebung durchzuführen und deren Ergebnisse vorzulegen. Erhoben werden sollen Art und Umfang von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und von Verletzungen des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der letzten zwei Jahre durch Inhalte unterhalb der Strafbarkeitsschwelle auf Plattformen im Internet.

 
Anlass dieser Entschließung war die Forderung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren, das Recht auf Auskunftserteilung der Diensteanbieter nach § 14 Absatz 2 TMG auch auf Fälle der Verletzung von Persönlichkeitsrechten auszuweiten, wie sie beispielsweise in Online-Bewertungsportalen vorkommen.
 
Verschiedene einschlägige Verbände, darunter die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), sind gebeten worden, an dieser Erhebung teilzunehmen. Im Rahmen dessen ist von Interesse, ob und inwieweit in Ihrem Bereich Erkenntnisse aus den letzten beiden Jahren hinsichtlich der anonym begangenen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und/oder von Rechten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (geschäftsschädigende Äußerungen) in Online-Portalen vorliegen und inwieweit die Betroffenen mangels Möglichkeit zur Auskunftserteilung nach § 14 Abs. 2 TMG schutzlos gestellt waren.

Nach dem Ergebnis der Befragung liegen dem BMWi mithin keine Erkenntnisse darüber vor, dass die wirksame Rechtsverfolgung bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder bei geschäftsschädigenden Äußerungen an den Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes scheitert. Es wird infolgedessen kein Anlass für eine Ausweitung des Rechts auf Auskunftserteilung in § 14 Absatz 2 TMG gesehen.

 

Bundestag.de

 

(Foto: © Marina Zlochin/Fotolia.com)