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Beispiel zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) soll gem. Art. 35 DS-GVO eine umfassende Risikobewertung von Datenverarbeitungsvorgängen ermöglichen. Sie ersetzt die bisherige Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG a.F., wobei beide Instrumente nicht in allen Teilen vollständig deckungsgleich sind.

Der Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at hat nun ein praxistaugliches Beispiel zur Durchführung einer DSFA zum Download bereitgestellt. Erklärtes Ziel der Autoren ist es, diese Umsetzungshilfe aktuell zu halten. In der vorliegenden Version wurde das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 entsprechend berücksichtigt.

Das vorliegende Durchführungsbeispiel gibt einen Überblick und praxistaugliche Informationen über die Durchführung einer DSFA am Beispiel einer Videoüberwachung inkl. Risikobewertung aus Sicht der Betroffenen. Die Autoren verstehen das Durchführungsbeispiel nur als Orientierungshilfe, in der wichtigsten Inhalte der DSGVO bezüglich der Durchführung einer DSFA in kompakter und übersichtlicher Form zusammenfasst werden

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