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Betroffene können sich bzgl. Privacy Shield beschweren

Seit 1. August 2016 sind die zwischen der EU und den USA vereinbarten Neuregelungen für die Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA in Kraft. Sie werden als EU-US Privacy Shield bezeichnet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ab sofort auf ihrer Internetseite Informationen zum Privacy Shield bereit, die auch einheitliche Beschwerdeformulare beinhalten.

Aufgrund der Neuregelungen können personenbezogene Daten an US-Unternehmen übermittelt werden, die eine gültige Privacy Shield-Zertifizierung besitzen. Personen aus Europa haben in diesem Fall gegenüber den zertifizierten US-Unternehmen eine Reihe von Rechten wie das Recht auf Information, auf Auskunft, Berichtigung und – unter bestimmten Umständen – Löschung sowie auf Garantien für den Fall einer Weiterübermittlung. Diese Rechte können von Betroffenen direkt gegenüber den zertifizierten US-Unternehmen geltend gemacht werden. Daneben ist es auch möglich, sich jederzeit an die zuständige nationale
Datenschutzbehörde zu wenden. Um es Betroffenen zu erleichtern, sich zu informieren und gegebenenfalls eine Beschwerde einzureichen, veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nun allgemeine Informationen zum Privacy Shield sowie unter den EU-Datenschutzbehörden abgestimmte Beschwerdeformulare.

Der Privacy Shield räumt europäischen Bürgern erstmals auch eine Überprüfungsmöglichkeit ein, wenn sie Zugriffe von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten unter Verstoß gegen geltende Bestimmungen auf ihre aus Europa übermittelten Daten befürchten. Für die Untersuchung solcher Anträge wurde eine Ombudsperson im US-Außenministerium neu bestellt. Sie ist verpflichtet, Anträgen zur Überprüfung, die ihr von den europäischen Datenschutzbehörden zugeleitet wurden, nachzugehen.

 

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit