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BfDI informiert über die ePrivacy-Verordnung

Während die meisten Verantwortlichen noch mit der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt sind, rückt bereits eine andere Verordnung in den Fokus: Die sog. ePrivacy-Verordnung.

Hinter dem Begriff E-Privacy verbergen sich europarechtliche Regelungen, die ergänzend zu den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften einen umfassenden Schutz der Privatsphäre sowie der Vertraulichkeit der Kommunikation bei der Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln gewährleisten sollen. Hiermit soll vorrangig den besonderen Umständen und Herausforderungen bei der elektronischen Kommunikation als Kernelement der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen werden. Darüber hinaus dienen die Regelungen auch dazu, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle betroffenen Marktteilnehmer zu schaffen. Insoweit ist E-Privacy auch einer der Eckpunkte eines digitalen Binnenmarkts.

Ein Infoblatt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert über die Kernpunkte der Verhandlungen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung verhandeln die EU-Institutionen derzeit über den zweiten Baustein der Reform des Europäischen Datenschutzrechts. Während die bereits beschlossene Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 technikneutral den Schutz personenbezogener Daten in der EU regelt, soll die ePrivacy-Verordnung speziell den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmitteln neufassen. Über die Hintergründe der Verhandlungen in Brüssel informiert ein Infoblatt der BfDI aus der Reihe "Datenschutz kompakt".

Download Datenschutz kompakt: E-Privacy-Verordnung (PDF, 111KB)