Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Daten an der Haustür

Netzblick 6/2018

Am Datenschutz kommen auch die Zeugen Jehovas nicht vorbei. Die über Hausbesuche verbreitete Religionsgemeinschaft  fällt unter das neue Datenschutzrecht. Stein des Anstoßes waren Notizen, die die sog. Verkünder über potentielle künftige Angehörige der Religion aufnehmen, damit bei einem Folgebesuch eine personalisierte Ansprache erfolgen kann. Die Notizen werden nicht in digitaler Form gespeichert, sondern auf losen Zetteln. Deshalb sollte das Datenschutzrecht für die besonders sensiblen Informationen über Religionszugehörigkeit nicht gelten. Vorteil der Auffassung: Man fällt aus dem Datenschutzrecht heraus und muss sich unter anderem nicht fragen, ob die Notizen zulässig sind, ob und wann man sie löschen muss und ob man Befragte über die Verwendung der Notizen informieren und Auskunft über alles geben muss was man über eine besuchte Person weiß. Das geht nicht auf. Die Richter verlangen für die Anwendung des Datenschutzrechts keine digitale Speicherung. Es reicht eine körperliche Ablage, wenn die Notizen leicht auffindbar sind. Was den Zeugen Jehovas das Leben schwer macht, lässt sich auf die dienstliche Entgegennahme von Visitenkarten übertragen, denn auch die enthalten persönliche Daten. Wer keine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten hat, muss sie so weglegen, dass er sie nicht wiederfindet. Das ist zwar lebensfremd, aber möglicherweise geltendes Datenschutzrecht. Spätestens wer Klingelschilder an Haustüren als strukturierte Datensammlung und damit als Fall für die Datenschutzaufsicht begreift, macht den Datenschutz nur noch lächerlich.

Passende Artikel
Zeitschrift RDV

RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann

179,00 €

Preis für Jahresabonnement Inland