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Datenschutz im Verein nach der DS-GVO

Wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab dem 25. Mai 2018 geltendes Recht wird, entfaltet sie ihre Wirkung nicht nur für gewerbliche Unternehmen, sondern auch für alle Vereine. Auch diese haben die Verpflichtung staatliche Regeln zu befolgen, auch jene zum Schutz der persönlichen Daten von Mitgliedern, Mitarbeitern und Vereinspartnern. Auch Vereinsvorstände befassen sich daher seit geraumer Zeit mit den Fragen des Datenschutzes rund um die DS-GVO.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan  Brink, hat dies zum Anlass genommen, eine Orientierungshilfe zu dieser Thematik  vorzustellen. Der Landesbeauftragte hierzu: „Für Vereine ist jetzt die Zeit gekommen,  die neuen Datenschutz-Anforderungen in Angriff zu nehmen, damit der Übergang auf  das neue Datenschutzrecht glatt über die Bühne gehen kann. Mit unserer Orientierungshilfe  möchten wir den Vereinen zur Seite stehen und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.“

Die jetzt vorgelegte Orientierungshilfe richtet sich in erster Linie an Vereinsvorstände, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater – und stellt klar, nach welchen Maßstäben der LfDI ab dem 25. Mai 2018 im Bereich der Vereine vorgehen wird. In der vorgelegten Orientierungshilfe werden auf knapp über 30 Seiten alle relevanten Themen wie Rechtsgrundlagen, Veröffentlichungen im Internet, Einwilligungen sowie Datenübermittlungen angesprochen.

Die Orientierungshilfe kann auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (www.badenwuerttemberg.datenschutz.de) unter der Rubrik „Service/Orientierungshilfen“ abgerufen werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg