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Datenschutz im Whois-Verzeichnis nach der DS-GVO

Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 62. Sitzung am 27. und 28. November 2017 in Paris (Frankreich) Empfehlungen für den Datenschutz von Webseiteninhaberinnen und -inhabern im WHOIS-Verzeichnis bei ICANN verabschiedet.

ICANN steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers. Diese Organisation koordiniert die Vergabe von Namen und Adressen im Internet, um sicherzustellen, dass jede Webseitenadresse eindeutig ist. Bei der Registrierung von Webseiten werden nach den Regularien der ICANN zwingend personenbezogene Daten der Personen, die eine Webseite registrieren lassen (sog. Registranten), im WHOIS, dem Verzeichnis aller Inhaberinnen und Inhaber von Webseiten weltweit, veröffentlicht. Das Verzeichnis ist eine unbeschränkt zugängliche und frei durchsuchbare Datenbank. Auf die darin veröffentlichten Daten greifen die unterschiedlichsten Akteure für Werbe-, Marktforschungs-, Rechtsschutz-, Verbraucherschutz-, Strafverfolgungs- und andere Zwecke zu.

Die Berlin Group befasst sich bereits seit Jahren mit den daraus resultierenden datenschutzrechtlichen Problemen und hat diese im nun veröffentlichten Arbeitspapier zu Fragen der Privatsphäre und des Datenschutzes im Zusammenhang mit Daten von Registranten und dem WHOIS-Verzeichnis bei ICANN zusammengefasst. Dabei mahnt die Berlin Group insbesondere an, die Erforderlichkeit der Veröffentlichung von Daten an dem ursprünglichen Zweck des WHOIS-Verzeichnisses – Daten zur Kontaktaufnahme bei vorrangig technischen Problemen bereitzustellen – zu messen. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe konkrete Empfehlungen für ICANN formuliert, an welchen Stellen aus Datenschutzsicht dringend nachgebessert werden muss.

Das Arbeitspapiere können sowohl in deutscher als auch englischer Sprache abgerufen werden.


Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit