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Datenschutzkonferenz aktualisiert Sammlung der Kurzpapiere zur DS-GVO

Die Übergangszeit von zwei Jahren seit Inkrafttreten der DS-GVO bis zum Wirksamwerden nutzen die Aufsichtsbehörden, um Interessierten und Verantwortlichen die neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen näher zu bringen. Dazu haben einige Aufsichtsbehörden eigene Rubriken auf ihren Internetseiten gestartet. Bei der Umsetzung der Verordnung ist eine abgestimmte und einheitliche Sichtweise unabdingbar.  

Als Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit veröffentlicht die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) seit geraumer Zeit gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO. 

Diese sollen als erste Orientierung wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte, dienen. Dabei wird betont, dass diese Auffassung unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss stehe.

Die Datenschutzkonferenz hat ihre Reihe um folgende Kurzpapiere ergänzt:

  • Kurzpapier Nr. 9 – Zertifizierung (Stand 2017-08-15)
  • Kurzpapier Nr. 10 – Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung (Stand 2017-08-25)
  • Kurzpapier Nr. 11 – Recht auf Vergessenwerden (Stand 2017-08-29)

 

(Foto: © bilderbox/Fotolia.com)

 

BayLDA