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Digitalen Nachlass regeln

Statistisch gesehen, verstirbt in Deutschland alle drei Minuten ein Facebook-Nutzer, ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten, Likes oder seinen hochgeladenen Fotos passieren soll. 57 Prozent der Deutschen nutzen lediglich ihr Gedächtnis, um sich ihre Online-Passwörter zu merken. Bei Flickr (und anderen Social-Media-Anbietern) können Freunde und Familie nicht auf die Fotos von Verstorben zugreifen. Mittlerweile existieren sogar diverse Anbieter auf dem Markt, die für die Hinterbliebenen einen "digitale Nachlassdienst" anbieten.

Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erben oft keinen Zugriff auf die Online-Konten. Sie können sich nicht um laufende Geschäfte wie Internetauktionen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Im schlimmsten Fall entstehen hohe laufende Kosten und finanzielle Schäden. Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Regelungen sind zudem rechtlich fragwürdig. Neben der rechtlichen Seite geht es aber auch um einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Nachlass, etwa um den Umgang mit Profilen in sozialen Netzwerken

In diesem Zusammenhang informiert die Verbraucherzentrale NRW über dieses Thema und weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch solle der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln könne die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt.

Interessierte können sich auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW nicht nur eine Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass sowie eine Muster-Liste für Internet-Zugangsdaten runterladen, sondern sich auch detaillierter mit dem Thema beschäftigen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.