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DSB und kaufmännische Leitung in Personalunion

Aus der Reihe: "Die Aufsichtsbehörde antwortet..."

 

Frage des Erfa-Kreises Bayreuth:

Ein DSB ist in seiner/ihrer Hauptfunktion kaufmännischer Leiter/Leiterin und mit Prokura ausgestattet. Im Rahmen der weiteren Entwicklung wird er/sie auch zusätzlich zum Geschäftsleitungsmitglied ernannt. Das Unternehmen hat mehrere hundert Beschäftigte. Fragen: Wie schätzt das BayLDA die Unvereinbarkeit der Funktion DSB mit weiteren Aufgaben ein? Und reicht die Hauptfunktion kaufmännischer Leiter alleine schon als Ausschluss der zusätzlichen Tätigkeit als DSB aus? 

 

Anwort BayLDA:

Im WP 243 der EU-Art.-29-Datenschutzgruppe heißt es dazu:

„Als Faustregel lassen sich zu den mit Interessenkonflikten einhergehenden Positionen solche des leitenden Managements (wie etwa Leiter des Unternehmens, Leiter des operativen Geschäftsbereichs, Finanzvorstand, leitender medizinischer Direktor, Leiter der Marketingabteilung, Leiter der Personalabteilung oder Leiter der IT-Abteilung) zählen, jedoch auch hierarchisch nachgeordnete Positionen, wenn die betreffenden Funktionen oder Aufgabenfelder die Festlegung von Zwecken und Mitteln der Datenverarbeitung mit sich bringen.“

Nach diesen Grundsätzen ist die Tätigkeit des Geschäftsleitungsmitglieds o!der kaufmännischen Leiters mit der Funktion des DSB wegen Interessenkollisionsgefahren unvereinbar. 

 

(Foto: © Tommi/Fotolia.com)