Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

DSGVO-Leitfaden für Krankenhäuser

Ab dem 25. Mai 2018 führt die europäische Datenschutz-Grundverordnung  auch im Krankenhausbereich zu zahlreichen Neuerungen.  Um hier die Umstellung zu erleichtern, haben die beiden bayerischen  Datenschutzaufsichtsbehörden gemeinsam einen Leitfaden zu den  „Anforderungen an das Datenschutzmanagement in bayerischen öffentlichen  und privaten Krankenhäusern“ erstellt.

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt ab Mai 2018 zahlreiche Änderungen mit sich, die in der Praxis schon heute oftmals für Verunsicherung sorgen. Branchenspezifische Hilfestellungen – gerade im Krankenhausbereich – sind derzeit allerdings noch rar. Hier wollen die beiden bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden anknüpfen. Um bestehende Unsicherheiten abzubauen und erste Hinweise zur Auslegung der neuen Regelungen zu geben, haben der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht einen gemeinsamen Leitfaden zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung für alle bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäuser erarbeitet. Sie folgen hiermit der bewährten Zusammenarbeit im Krankenhausbereich. Schon im Sommer 2016 wurde gemeinsam ein Leitfaden zum Einsatz externer Dienstleister durch bayerische Krankenhäuser veröffentlicht.

Der Leitfaden steht auf www.datenschutz-bayern.de unter “Datenschutzreform 2018“  bzw.- unter http://www.lda.bayern.de/media/leitfaden_krankenhaus.pdf zum Abruf bereit.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht