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Erste deutsche Aufsichtsbehörde mit Twitter-Account: LfDI Baden-Württemberg

Seit einigen Tagen twittert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem neuen Angebot will der LfDI seine Zielgruppen künftig noch besser mit aktuellen Informationen erreichen, in direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten und sich besser mit anderen Institutionen und öffentlichen Stellen vernetzen.

Die Twitternutzung ist dabei eingebettet in ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem die Behörde ihrer Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien gerecht werden möchte. Der LfDI unterbreitet allen Behörden, die ebenfalls soziale Netzwerke nutzen wollen das Angebot, das von der Aufsichtsbehörde entwickelte Nutzungskonzept, die Datenschutz-Folgenabschätzung und auch die Netiquette als Blaupause verwenden. Die Aufsichtsbehörde gibt an, ab Januar 2018 Kontrollen durchzuführen, ob die Behörden in Baden-Württemberg sich an die bestehenden Vorgaben auch halten.

LfDI Baden-Württemberg