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Erstellung und Veröffentlichung von Bildern im Verein

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht setzt seine Bemühungen fort mit gezielten Informationen Ängste und Irritation in Zusammenhang mit der Anwendung der DS-GVO abzubauen. Bereits vor geraumer Zeit hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erste Musterbeispiele (Handreichungen) für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Online-Shops und Arztpraxen herausgebracht. Mit der neu eingerichteten Telefonhotline unterstützt das BayLDA Vereine und Ehrenamtliche in Bayern bei der Umsetzung des neuen europäischen Datenschutzrechts. Seit  9. Juli 2018 können die Fragen rund um die DS-GVO gestellt werden. In regelmäßigen Abständen werden die meistgestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten dann unter der Rubrik "Häufig gefragt" veröffentlicht.

Nun hat das BayLDA eine weitere FAQ zum Thema zu der Frage „ Was muss ein Verein im Zusammenhang mit der Erstellung und  Veröffentlichung von Bildern beachten?“ online gestellt. Darin werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Erstellung und Veröffentlichung von Bildern zu journalistischen, künstlerischen  oder literarischen Zwecken (Art. 38 BayDSG)
  • Erstellung und Veröffentlichung von Bildern aus dem Vereinsleben (Veranstaltungen,  Ehrungen, Vereinsfeiern) zu sonstigen Zwecken
  • Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Erstellung und Veröffentlichung  von Bildern
  • Vertrag (Satzung, Datenschutzordnung, Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)
  • Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO)
  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO)
  • Informationspflicht

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht

 

 

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