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Ethik-Kommission entwickelt 20 Thesen zum automatisierten Fahren

Die von Bundesminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren hat ihren Bericht vorgelegt.

Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Richters am BVerfG Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt.

Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen. Kernpunkte sind:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
  • Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Unter Punkt 10 "Verwertung von Daten zwischen Sicherheit, Privatautonomie und informationeller Selbstbestimmung" werden auch Problemfelder des Datenschutzes und der Datensicherheit thematisiert.

 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

 

(Foto: © Nils Bergmann/Fotolia.com)