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EU-Kommission stellt ihren Vorschlag der E-Privacy-Verordnung vor

Die Kommission hat heute neue Vorschriften für einen noch besseren Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vorgelegt.

Mit den heute vorgelegten Maßnahmen sollen die geltenden Regeln modernisiert und ihr Anwendungsbereich auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation ausgeweitet werden. Zudem sollen sie neue Möglichkeiten für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten eröffnen und das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt stärken sowie dessen Sicherheit erhöhen – ein Hauptziel der Strategie für den digitalen Binnenmarkt. Gleichzeitig werden mit dem Vorschlag die Vorschriften für die elektronische Kommunikation auf das weltweit einzigartige Niveau der Datenschutz-Grundverordnung angehoben. Zudem schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, mit denen gewährleistet werden soll, dass personenbezogene Daten, die von Organen und Einrichtungen der EU verarbeitet werden, genauso geschützt werden, wie dies in den Mitgliedstaaten unter der Datenschutz-Grundverordnung der Fall ist, und legt ein strategisches Konzept für Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Weitergabe personenbezogener Daten vor.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird unterschiedlich bewertet.

 

Die Europäische Kommission

 

(Foto: © Pixelot/Fotolia.com)