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FAQ: Datenschutz im Verein

Die DS-GVO entfaltet ihre Wirkung nicht nur für gewerbliche Unternehmen, sondern auch für alle Vereine. Auch diese haben die Verpflichtung staatliche Regeln zu befolgen, auch jene zum Schutz der persönlichen Daten von Mitgliedern, Mitarbeitern und Vereinspartnern. Auch Vereinsvorstände befassen sich daher seit geraumer Zeit mit den Fragen des Datenschutzes rund um die DS-GVO.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, hatte dies zum Anlass genommen, eine Orientierungshilfe zu dieser Thematik vorzustellen. Der Landesbeauftragte hierzu: „Für Vereine ist jetzt die Zeit gekommen, die neuen Datenschutz-Anforderungen in Angriff zu nehmen, damit der Übergang auf das neue Datenschutzrecht glatt über die Bühne gehen kann. Mit unserer Orientierungshilfe möchten wir den Vereinen zur Seite stehen und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.“

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beantwortet die 10 am häufigsten gestellten Fragen zur Umsetzung der DS-GVO auf seiner Seite. Dabei werden geht es um folgende Fragen, die im Vereinsumfeld oft auftauchen:

  • Muss mein Verein einen Datenschutzbeauftragten benennen?
  • Darf mein Verein noch Mannschaftsfotos auf der eigenen Vereinshomepage veröffentlichen? 
  • Brauche ich als Verein ein "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten"? 
  • Dürfen unsere Spieler untereinander mit einem Messenger-Dienst kommunizieren? 
  • Benötige ich auf meiner Vereinswebseite HTTPS? 
  • Darf mein Verein Bilder von Spielszenen eines Fußballspiels ohne weitere Voraussetzungen veröffentlichen? 
  • Darf mein Verein Videos über Auftritte bei Vereinsveranstaltungen auf YouTube veröffentlichen? 
  • Darf mein Verein noch Vereinsinformationen per E-Mail an die Mitglieder versenden? 
  • Ist es erforderlich, von allen (aktiven und passiven) Vereinsmitgliedern eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung einzuholen? 
  • Benötigt mein Verein von allen Vereinsmitgliedern nachträglich Einverständniserklärungen für veröffentlichte Bilder auf der Homepage bzw. in der Vereinszeitung?


Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

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