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FAQ's zur Datenschutz-Grundverordnung

Ein zentraler Baustein der Datenpolitik ist das Datenschutzrecht. Egal, ob es um Datenverarbeitung durch staatliche Stellen oder durch Unternehmen geht - der Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft jeden. Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, einen zeitgemäßen Ordnungsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen. Hierbei müssen das Interesse von Staat und Wirtschaft an der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Auswirkungen auf die betroffenen Personen angemessenen ausgeglichen werden. Das Bundesministerium des Innern ist das für das allgemeine Datenschutzrecht auf Bundesebene zuständige Ressort. Es ist insbesondere für das Bundesdatenschutzgesetz zuständig. Zudem wirkt das Bundesministerium des Innern federführend für die Bundesrepublik an den aktuellen Entwicklungen des allgemeinen Datenschutzrechts auf europäischer und internationaler Ebene mit.

Das BMI hat im Rahmen dieser Zuständigkeit zu den häufigsten Fragen rund um die Ds-GVO eine Info-Seite aufgebaut. Die Beiträge geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung. Sie sollen den Einstieg in die Rechtsmaterie erleichtern, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine einzelfallbezogene Beratung durch die Aufsichtsbehörden oder andere spezialisierte Einrichtungen.

Quelle: Bundesministerium des Innern