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FAQ zum Datenschutzbeauftragten nach der DS-GVO

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Papier namens "Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie – Fragen und Antworten rund um die Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten" herausgebracht.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen zum Datenschutzbeauftragten nach der Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie. Er richtet sich sowohl an behördliche, als auch an betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Die LDI NRW hebt hervor, dass Datenschutzbeauftragte auch nach Wirksamwerden der DS-GVO erheblich dazu beitragen werden, ein effizientes Datenschutz-Managementsystem in der Behörde oder im Unternehmen zu implementieren. Sie seien darüber hinaus wichtige Vermittler zwischen den Beteiligten, wie z. B. Aufsichtsbehörden, Betroffenen und Behörden sowie Unternehmen. Datenschutzbeauftragte werden weiterhin für viele Behörden und Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen, zumal sie diese dabei unterstützen werden, die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten, so die LDi NRW.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vom LDI NRW veröffentlichten Informationen zum DSB nach der DS-GVO die Auslegungshilfe berücksichtigen, die die Artikel-29-Gruppe, in der die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, in ihrer 108. Sitzung am 12.12./13.12.2016 veröffentlicht hat. Sie würden weiterhin kontinuierlich aktualisiert, erweitert und gegebenenfalls angepasst.

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

(Foto: © Doc RaBe/Fotolia.com)