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Fax von der „Datenschutz-Auskunftszentrale“

Vermehrt berichten Betroffene und Verantwortliche ein Fax von einer sog. „Datenschutz-Auskunftszentrale“ erhalten zu haben. Diese suggeriert, dass das beigefügte Formular unbedingt bis zum 9. Oktober ausgefüllt werden müsse (hier dürften die meisten bereits reflexartig an die mit den DS-GVO oftmals in Verbindung gebrachten Geldbußen denken..).

Das ausgefüllte Formular solle bis zum 9. Oktober „gebührenfrei“ zurückgefaxt werden. Mag das Fax auch gebührenfrei sein, so wird dem Leser erst beim Studium des Kleingedruckten klar, dass er für Unterlagen und Infomaterial rund um die DS-GVO 498 EUR (Netto) zahlen soll. Durch die Unterzeichnung werde die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt. Dafür erhalte der Besteller das Leistungspaket Basisdatenschutz, welches Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO enthalte.

Es sei darauf hingewiesen, dass viele Informationen zur Umsetzung der DS-GVO frei verfügbar zum Download bereit stehen. Diese können bei den Aufsichtsbehörden und diversen anderen Institutionen und Verbänden abgerufen werden. Mehr Infos zum Thema:

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann