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GDD-Praxishilfe: ePrivacy I

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anwendungspflichtig. Auf Grund der Wahl einer Verordnung als unionsrechtlicher Rechtsakt gilt diese in der gesamten Euro-päischen Union (EU) unmittelbar und genießt einen Vorrang vor dem nationalen Recht. Mit diesem Tag begann aber auch die zeitliche Lücke zwischen DS-GVO und der noch ausstehenden ePrivacy-VO, die nach ursprünglicher Planung zum gleichen Tag hin anwendbar sein sollte.

Das bereichsspezifische Datenschutzrecht für elektrische Kommunikation ist bislang durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im TKG, TMG und UWG umgesetzt wurde. Um das Verhältnis zwischen der DS-GVO und der ePrivacy-Richtlinie klarzustellen, sollte die Richtlinie durch die ePrivacy-VO ersetzt werden. Keiner weiß momentan, wie die ePrivacy-VO am Ende genau aussehen wird. Sicher ist nur: trotz Änderung des übergeordneten Datenschutzrechts durch die DS-GVO seit Mai diesen Jahres bleiben TKG und TMG unberührt.

Die neueste Praxishilfe der GDD "GDD-Praxishilfe: ePrivacy I- Aktueller Stand & Veränderungen durch die DS-GVO" stellt die aktuelle Lage rechtliche Lage vor, wirft einen Blick auf die mögliche zukünftige Lage (Regelungsinhalte der ePrivacy-VO) und arbeitet das allgemeine Verhältnis zwischen DSGVO und ePrivacy-RL in der Zwischenphase heraus.

Die neue Praxishilfe der GDD ist wie folgt abrufbar:
https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/001_ePrivacy_01.pdf