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GDD veröffentlicht Muster zur Auftragsverarbeitung nach DS-GVO

Die GDD-Praxishilfe DS-GVO IV widmet sich der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und stellt die GDD-Vertragsmuster von 2013 und 2017 gegenüber.

Zur Anpassung der Datenschutzorganisation an die neuen Anforderungen der DS-GVO gehört unter anderem die Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die Anpassung der Vertragsmuster für zukünftige Outsourcing-Dienstleistungen. In der vorliegenden Praxishilfe werden zunächst die GDD-Vertragsmuster von 2013 (§ 11 BDSG) und 2017 (Art. 28 DS-GVO) gegenübergestellt. Die Pflichtinhalte nach alter und künftiger Rechtslage sind dabei bemerkenswert deckungsgleich. Im Idealfall sollten Altverhältnisse auf das neue Muster umgestellt werden, da dieses spezifisch auf die gesetzlichen Erfordernisse der DS-GVO abgestimmt wurde. Sofern stattdessen am alten Vertrag festgehalten werden muss, bedarf es geringfügiger Nachbesserungen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.

Die Inhalte der Praxishilfe IV wurden erstellt im Rahmen des GDD-Arbeitskreises "DS-GVO-Praxis" mit freundlicher Unterstützung der Unterarbeitsgruppen "Auftragsverarbeitung" der GDD-Erfakreise Köln und Nürnberg.