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Hamburgisches Datenschutzgesetz konkretisiert europäische Regelungen

Das Hamburgische Datenschutzgesetz sichert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den öffentlichen Stellen in Hamburg. Gleichzeitig stellt es aber auch die zentrale und unerlässliche Rechtsgrundlage für die Hamburgische Verwaltung dar, um zur Erfüllung ihrer unterschiedlichen Aufgaben Daten zu verarbeiten. Die Normen des Hamburgischen Datenschutzgesetzes garantieren daher individuelle Rechte ebenso wie sie den rechtsstaatlichen Ablauf der Verwaltung insbesondere beim Erheben, Speichern und Übermitteln von personenbezogenen Daten sicherstellen.

Das Hamburgische Datenschutzgesetz, das der Senat am 16.001.2018 vorgelegt hat, berücksichtigt nun die Entwicklungen in Bezug auf die DS-GVO konkretisiert die europäischen Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Behörden, Verwaltung und andere öffentliche Stellen.
Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Till Steffen: „Personenbezogene Daten sind eine zentrale Ressource des digitalen Zeitalters. Mit der Datenschutzgrundverordnung und dem Hamburgischen Datenschutzgesetz ist es gelungen, die Interessen von Wirtschaft und Verwaltung in Einklang zu bringen mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Für den Datenschutz ist das ein Meilenstein. Bürgerinnen und Bürger bekommen die Hoheit über ihre Daten zurück und Unternehmen und Verwaltung haben einen klaren Rahmen. Hervorzuheben ist, dass wir dieses Plus an Datenschutz durch weniger Gesetzestext erreichen.“

Hamburg.de

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