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Informationen und Beschwerdeformular zum Privacy Shield

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Hessische Datenschutzbeauftragte haben auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen zum Privacy Shield sowie ein Beschwerdeformular veröffentlicht.

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2016 zum sog. EU-U.S.-Privacy Shield steht seit 1. August 2016 eine neue Grundlage für Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA zur Verfügung. Auf dieser Grundlage können personenbezogene Daten an US-Unternehmen übermittelt werden, die eine Privacy-Shield-Zertifizierung besitzen.

Personen aus Europa haben in diesem Fall gegenüber den zertifizierten USUnternehmen eine Reihe von Rechten: auf Information, auf Auskunft, Berichtigung und – unter bestimmten Umständen – Löschung sowie auf Garantien für den Fall einer Weiterübermittlung. Diese Rechte können von Betroffenen direkt gegenüber den zertifizierten U.S. Unternehmen geltend gemacht werden. Daneben ist es auch möglich, sich jederzeit an die zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden.

Um es Betroffenen zu erleichtern sich zu informieren und gegebenenfalls eine Beschwerde einzureichen, haben das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Hessische Datenschutzbeauftragte allgemeine Informationen zum Privacy Shield sowie ein einheitliches Beschwerdeformular auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht

 

(Foto: © ra2 studio/Fotolia.com)