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Kurzpapier "Besondere Kategorien personenbezogener Daten"

Die Datenschutzkonferenz(DSK) hat das Kurzpapier Nr. 17 veröffentlicht, welches sich dem Thema "Besondere Kategorien personenbezogener Daten" widmet.
 
Wie bisher werden auch künftig besondere Kategorien  personenbezogener Daten bestimmt, die eines  speziellen Schutzes bedürfen. Zu den bislang im  Bundesdatenschutzgesetz genannten Kategorien –  Angaben über die rassische und ethnische Herkunft,  politische Meinungen, religiöse Überzeugungen,  Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit (vgl. Art. 4  Nr. 15 DS-GVO, ErwGr. 35) oder Sexualleben – treten  in Art. 9 DS-GVO nun auch genetische Angaben  sowie biometrische Daten (Art. 4 Nr. 13 DS-GVO,  ErwGr. 34; Art. 4 Nr. 14 DS-GVO, ErwGr. 51) zur  eindeutigen Identifizierung einer Person. Wurden  bisher auch philosophische Überzeugungen als besonders  schutzbedürftig klassifiziert, fällt diese Kategorie  jetzt unter den Begriff der „weltanschaulichen“  Überzeugungen, ohne dass damit inhaltliche  Änderungen verbunden wären.

Von den in Art. 9 Abs. 2 lit. b, g, h, i und j DS-GVO benannten Öffnungsklauseln hat der Bundesgesetzgeber in den §§ 22 Abs. 1, 27 und 28 BDSG-neu in Verbindung mit den jeweiligen konkreten spezialgesetzlichen Regelungen Gebrauch gemacht. § 22 Abs. 2 BDSG-neu enthält darüber hinaus beispielhaft aufgezählte Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Personen, die jeden Verantwortlichen und damit jeden, der besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, treffen. Ob und wenn ja wie weit die Regelungen des BDSG-neu zur Einschränkung der Betroffenenrechte wegen des bestehenden Anwendungsvorrangs der DSGVO angewendet werden können, bleibt einer Entscheidung im jeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

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