Lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt. Diesen Hinweis an Flughäfen und Bahnhöfen kennt man. Deshalb passt man gut auf, dass sich Langfinger nicht am Gepäck vergreifen. Das ist aber nicht alles, was in der Bahn geklaut werden kann. Dort wird in Zügen der zweiten Klasse auf verschiedenen ICE-Strecken WLAN für die Bahnkunden angeboten. Das kostet nichts und es ist denkbar einfach zu bedienen. Man ruft eine Seite auf und klickt den Button zum Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen.
Dabei werden die IP-Adresse und MAC-Adresse – also die Kennung des verwendeten Endgeräts abfragt und für die WLAN-Nutzung freischaltet. Bei Anfragen an andere Webseiten ist es wichtig Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, wie das Mitsenden eines sog. Tokens. Das ist ein elektronischer Schlüssel, um unbefugte Datenzugriffe auf eine Verbindung auszuschließen. Die Bahn hat mitgeteilt, besondere Sicherheitsmerkmale in ihr WLAN eingebaut zu haben. Trotzdem könne sie die Sicherheit ihrer Verbindungen und den Schutz vor Datenklau nicht komplett garantieren. Dafür sei der Fahrgast selbst verantwortlich.
Offenes WLAN ist praktisch und die meisten wollen auf möglichst unkomplizierten Zugang zum Netz nicht verzichten. Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist darauf angewiesen. Aber was im Netz unkompliziert und smart ist, ist rechtlich oft problematisch. Verantwortungsloser Umgang mit Daten ist zwar an der Tagesordnung; er birgt aber auch große gesellschaftliche Risiken. Wir müssen auf unsere Persönlichkeit im Netz schon selber aufpassen.
Die Bahn rät deshalb dazu, eine VPN-Verbindung beim Datenaustausch zu nutzen oder ausschließliche auf https-Seiten zu surfen. Dieser Hinweis ist wichtig und er gehört nicht ins Kleingedruckte. Wer offen mit Netzdiensten wirbt, sollte auch auf die Risiken hinweisen. Passend wäre eine Ansage im Zug: „Lassen Sie Ihre Daten nicht unbeaufsichtigt und nutzen Sie unser WLAN nur, wenn Sie die Sicherheit des Netzes verantworten können.“