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LDI NRW aktualisiert Orientierungshilfen zur Videoüberwachung

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat zwei Orientierugshilfen zum Thema Videoüberwachung veröffentlicht bzw. aktualisiert.

Die Orientierungshilfe "Sehen und gesehen werden" behandelt das Thema Videoüberwachung durch Private in NRW. Die Orientierungshilfe adressiert alle Privaten, die Videotechnik einsetzen möchten oder von ihr betroffen sind. Diese finden in der Orientierungshilfe nützliche Informationen darüber, was rechtlich zulässig und zu beachten ist.

Ebenso werden die gesetzlichen Grundlagen anhand häufiger praktischer Beispiele aus den folgenden Bereichen erläutert:

  • Webcams, Attrappen,
  • Wohnumfeld,
  • Gastronomie,
  • Geschäfte,
  • Parkhäuser,
  • Verkehr,
  • Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie
  • Videoüberwachung von Beschäftigten. 

Die Orientierungshilfe „Sehen und gesehen werden“ erläutert ausführlich die Voraussetzungen und Grenzen der Videoüberwachung durch Private. Die Orientierungshilfe kann auch kostenfrei als Broschüre bestellt werden.

Eine weitere Orientierungshilfe beschäftigt sich mit der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch hier sind die Voraussetzungen und Grenzen der Videoüberwachung durch Behörden und Polizei sind gesetzlich festgelegt. Das Papier informiert über die Rechtslage. Hier können Sie das pdf-Dokument herunterladen.

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

 

(Foto: © Alexander Kataytsev/Fotolia.com)