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LDI NRW stellt Tätigkeitsbericht 2017 vor

Alle zwei Jahre berichtet die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW über ihre Tätigkeit sowie Entwicklungen zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Am 25. April 2017 stellte sie den 23. Bericht für die Jahre 2015 und 2016 vor.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hebt insbesondere die zunehmende Videoüberwachung als eine der weiteren zahlreichen Eingaben von Betroffenen hervor.

So habe die Behörde im Jahre 2016 in 660 Fällen und im Jahr 2015 etwa 600 Beschwerden gegen Videoüberwachung durch Private erreicht. Damit setze sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die hohe und zunehmende Zahl von Beschwerden zeige, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht bereit seien, die vielen Kameras hinzunehmen. Die jüngst beschlossene Ausweitung der Videoüberwachung durch Private sei weder erforderlich noch zielführend.

Auch habe man das Safe Harbor-Urteil des EuGH zum Anlass genommen, nach vorangegangenen umfangreichen Beratungen der Wirtschaft gemeinsam mit neun weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden die Übermittlungen personenbezogener Daten durch Unternehmen in das Nicht-EU-Ausland genauer unter die Lupe zu nehmen.

Damit habe die Behörde zwei Ziele verfolgt: Stärkung des Problembewusstseins für den Schutz der Daten im internationalen Datenaustausch sowie Erkenntnisse über die Praxis. Die Prüfaktion sei noch nicht abgeschlossen. Erste Zwischenergebnisse zeigten, dass viele Unternehmen in NRW Daten in das Nicht-EU-Ausland übermitteln. Hier bestünde weiterer Beratungsbedarf.

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

(Foto: © only4denn/Fotolia.com)