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LfDI Niedersachsen: Fragenkatalog zur Umsetzung der DS-GVO

Am 25. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Wirksam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Damit verbleiben den datenverarbeitenden Stellen etwas mehr als 6 Monate um die Umsetzung der DS-GVO abzuschließen. Ab dem Wirksamwerden sollten nicht nur die Vorgaben der DS-GVO, sondern auch die des BDSG-Neu in den Unternehmensalltag integriert sein. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen nimmt diesen Umstand zum Anlass, um noch einmal darauf hinzuweisen und veröffentlich gleichzeitig einen Fragebogen, der Verantwortlichen helfen soll, die Bereiche im Unternehmen zu identifizieren, die schon gut vorbereitet sind und die Bereiche, in denen es bis zum 25. Mai 2018 noch Handlungsbedarf für gibt.

Bei Nichtbeachtung oder Verstößen sieht die neue Rechtslage einen drastisch erhöhten Bußgeldrahmen von bis zu 20 Millionen Euro vor. Die Fragen geben den Verantwortlichen zugleich Anhaltspunkte, worauf die Aufsichtsbehörden bei zukünftigen Prüfungen besonderen Wert legen werden.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen