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Mehr Datenschutz für Smartphone-Apps

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt die vom NRW-Justizminister angekündigte Bundesratsinitiative für transparenteren Datenschutz bei Smartphone-Apps. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern weisen seit langem auf eklatante Mängel beim Datenschutz in Apps und Wearables hin. Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Informationen über die erhobenen Daten und müssen für die Sicherheitslücken sensibilisiert werden. Die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt die Forderung des nordrheinwestfälischen Justizministers Peter Biesenbach nach prominent platzierten Datenschutz-Hinweisen für Smartphone-Apps. Über eine Gesetzesinitiative des Bundesrates sollen Anbieter dazu verpflichtet werden, noch vor dem Download einer Smartphone-App transparent und lesbar aufzuzeigen, wie mit den erhobenen Daten umgegangen wird.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern warnten bereits Anfang 2016 vor ungenügenden Datenschutzerklärungen bei Smartphone-Apps. Eine stichprobenartige Untersuchung von Gesundheits- und Fitness-Apps sowie Wearables hatte gezeigte, dass viele untersuchte Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllten. Sie waren zu lang, unverständlich, enthielten oft nur pauschale Angaben oder lagen nicht einmal auf Deutsch vor. Oft werden die erhobenen Daten nicht nur durch den jeweiligen Anbieter, sondern durch externe Dritte verarbeitet. Durch die unklaren Regelungen zur Datenverarbeitung entgleiten diese Daten dabei der Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer. Einer Weitergabe der eigenen Daten widersprechen kann man meist nicht. Problematisch ist auch, dass Apps und die damit verbundenen Nutzerkonten oft keine Möglichkeit bieten, bereits gesammelte Daten vollständig von den Servern des Anbieters zu löschen. Die App zu löschen, genügt häufig nicht, um bereits gesammelte Daten zu vernichten. Zwar scheinen Einzelinformationen über zurückgelegte Schritte, private Kontakte oder gefahrene Wege für sich betrachtet wenig aussagekräftig. Werden diese Daten jedoch verknüpft und einer Person zugeordnet, dann ergibt sich ein präzises Bild über Tagesablauf, Gewohnheiten oder den Gesundheitszustand der jeweiligen Nutzer.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)