Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Mindestkriterien für Online-Umfragen aus datenschutzrechtlicher Sicht

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat eine Anleitung für Studierende und für Betreuende von Abschlussarbeiten veröffentlicht. Darin werden die Mindestkriterien für Online-Umfragen aus datenschutzrechtlicher Sicht dargelegt.

In Rahmen von diversen, empirischen Arbeiten zur Erlangung des Grades eines Bachelors wie auch eines Masters ist es aufgrund der vielfach verfügbaren Web-Dienste möglich geworden, Online-Umfragen in kurzer Zeit aufzusetzen und auszuwerten. Eine Online-Umfrage soll dabei der Legitimation in der Regel per Messung dienen, dass der Ansatz oder das Ziel der entsprechenden Abschlussarbeit valide ist; das heißt mit einer solchen, in der Abschlussarbeit dokumentierten Online-Umfrage soll sowohl eine These hergeleitet als auch gegebenenfalls überprüft werden. Im Vorgriff kann auch der Erfolg der eigenen Untersuchung belegt werden.

Grundlage entsprechender Untersuchungen ist ein Fragebogen und damit ein Instrument zur Datenerhebung. Antworten können auch sehr persönliche Angaben enthalten, die eine Person bestimmbar machen können, obwohl eine einzelne Frage nicht den Anschein haben mag, ein personenbezogenes Datum zu erfassen. Wenn eine Online-Umfrage bereitgestellt wird, ist im jeweiligen Kontext der spezifischen Umfrage zu evaluieren, ob sie datenschutzkonform ist.

Datenschutzbeauftragte empfehlen keine Software oder Web-Applikationen, aus denen sich per Klick Umfragen zusammenstellen lassen. Denn die Entwicklungen schreiten fort, so dass eine informationstechnische Realisierung die den gesetzlichen Anforderungen heute entspricht, beim nächsten Update nicht mehr den Anforderungen des Datenschutzes genügen muss.

Im Folgenden sind Empfehlungen zusammengestellt, die eine datenschutzkonforme Online-Umfrage erfüllen soll. 

Der Hessische Datenschutzbeauftragte

 

(Foto: © VRD/Fotolia.com)