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Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) zur Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht. Der Mindeststandard betrachtet neben der vorgelagerten Datenkategorisierung und Risikoanalyse den gesamten Lebenszyklus einer Cloud-Nutzung von der Beschaffungs- über die Einsatz- bis hin zur 
Beendigungsphase und stellt für jede dieser Phasen Sicherheitsanforderungen auf. Dabei wird ein Schwerpunkt insbesondere auf die Verknüpfung mit den Basisanforderungen des bereits veröffentlichten Anforderungskatalogs Cloud Computing des BSI (C5) gesetzt.

Der C5 adressiert vorrangig Cloud-Anbieter und definiert mit den dortigen Basisanforderungen bereits ein Niveau der Informationssicherheit von Cloud-Diensten, das aus Sicht des BSI nicht unterschritten werden sollte. Stellen des Bundes haben bei einer Nutzung von externen Cloud-Diensten zu berücksichtigen, dass mindestens die Basisanforderungen des C5 vom Cloud-Anbieter erfüllt werden und ihnen dies in geeigneter Form nachgewiesen wird, z. B. durch die Vorlage eines Prüfberichts nach C5. Auf der Grundlage dieses Berichts können Stellen des Bundes somit die Angebote von Cloud-Anbietern mit ihren eigenen Anforderungen abgleichen.

Der von der nationalen Cyber-Sicherheitsbehörde BSI entwickelte Mindeststandard definiert ein Mindestsicherheitsniveau für die Nutzung externer Cloud-Dienste durch die Stellen des Bundes. Gleichzeitig kann das beschriebene Verfahren auch Behörden der Länder und Kommunen sowie Unternehmen als Leitfaden für die eigene Cloud-Nutzung dienen. Der Mindeststandard Nutzung externer Cloud-Dienste ist auf der Webseite des BSI abrufbar.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

 

(Foto: © Natalia Merzlyakova/Fotolia.com)