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Neue Praxishilfe zur Accountability nach der DS-GVO

Als im Jahre 2001 das BDSG novelliert wurde, veröffentlichte die GDD die erste Ausgabe der „Praxishilfen“ zu Verarbeitungsübersicht, Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle. Zum Konzept der Reihe gehörten schon damals prägnante und unmittelbar verwertbare Handreichungen für den betrieblichen Datenschutzalltag. In den darauffolgenden Jahren erschienen in dieser Reihe weitere Titel zu praxisrelevanten Themen, zuletzt 2014 „Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund“ in der 2. Auflage.

Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 begann eine neue Zeitrechnung. Die GDD-Praxishilfen erscheinen seitdem in neuem, klaren Design und mit neuer Zählung und ausschließlich als PDF-Dateien.

Der GDD-Arbeitskreis DS-GVO-Praxis hat nun seine Praxishilfe IX - Accountability veröffentlicht. Gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO muss der für die Verarbeitung Verantwortliche die gesetzlich niedergelegten Grundsätze für die Datenverarbeitung einhalten und dies auch nachweisen können.

Hieraus folgt eine umfassende Rechenschaftspflicht (engl.: „Accountability“), womit gegenüber dem bisherigen Recht zahlreiche zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten entstehen. Die Accountability wird zukünftig einen gewichtigen Teil der betrieblichen Compliance darstellen.

GDD-Praxishilfe DS-GVO IX - Accountability, Version 1.0, Stand Oktober 2017

Sie finden alle bisher erschienen Praxishilfen unter nachfolgender Adresse:

https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo