Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Neues BDSG verabschiedet

Am 27.04.2017 ist der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses verabschiedet worden. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird.

Nach dem die Bundesregierung den Entwurf verabschiedet hat, ist erkennbar welches „Rest-BDSG“ unter Anwendung der in der DS-GVO dafür vorgesehenen „Regelungsspielräume“ nationalgesetzlich verbleiben wird. Dazu gehören bspw. Regelungen aus dem Bereich des Arbeitnehmerdatenschutz (§ 26 BDSG-neu) oder auch Benennung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG-neu). Auch der Bereich der Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO (§ 32 BDSG-neu) wird dann eine nationalgesetzliche Färbung erhalten.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt die zügige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die ab 2018 geltenden EU-Vorgaben. So habe der Bundestag die Rechte der Betroffenen auf Information, Auskunft und Löschung im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung spürbar gestärkt. Die eingeschränkten Kontrollrechte der Datenschutzbehörden sieht die BfDI jedoch kritisch. Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDIdie Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite.

 

(Foto: © Jürgen Priewe/Fotolia.com)