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Nutzung von WhatsApp aus der Perspektive der Aufsichtsbehörde

Frage (1) des GDD Erfa-Kreises Würzburg:
Die Nutzung von WhatsApp für die unternehmensinterne Kommunikation ist nach Ansicht der  Aufsichtsbehörden, unzulässig. Da aber nach aktuellen Zahlen WhatsApp von ca. 50 % der  deutschen Bevölkerung genutzt wird (ca. 37 Mio. aktive Nutzer), wird WhatsApp zu einem
unverzichtbaren Kommunikationsmittel beim Kontakt mit Kunden, insbesondere im Mediensektor.

Als Paradebeispiel sei der Bayrische Rundfunk genannt, der WhatsApp als offizielles Kommunikationsmittel anbietet und die Nachrichten und Tonaufzeichnungen der Nutzer sogar im  Programm abspielt, bzw. vorliest. Weiterhin bekommt man sogar regionale Nachrichten per  WhatsApp auf das eigene Smartphone geschickt, wenn man sich anmeldet.  Wie steht die Aufsichtsbehörde zu diesem Nutzungsszenario?

Antwort BayLDA:
Wegen der Sicherheits- und Datenschutzrisiken bei der WhatsApp-Kommunikation, siehe Frage (2) unten, und der für eine unternehmensinterne Kommunikation zur Verfügung stehenden  anderweitigen Produkte halten wir insoweit den Einsatz von WhatsApp nicht für datenschutzkonform (Nr. 22.1 unseres Tätigkeitsberichts 2015/2016,  https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_07.pdf.

Der Bayerische Rundfunk unterliegt nicht unserer Aufsicht, so dass wir dort nicht tätig werden  können.  Siehe dazu allgemein auch unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/duerfen-lehrer-whatsapp-benutzen/ oder „Dürfen Lehrkräfte Facebook und Messengerdienste, wie z. B. WhatsApp für die dienstliche Kommunikation mit ihren Schülerinnen und Schülern und den Eltern benutzen?“, https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1052-.html

Frage (2) des GDD Erfa-Kreises Würzburg:
Eine weitere Frage ergibt sich bei der Nutzung von WhatsApp für die allgemeine  Kundenkommunikation:
Insbesondere Unternehmen, die hauptsächlich mit Endverbrauchern zu tun haben, haben mehr und mehr die Anforderungen auch per WhatsApp mit ihren Kunden kommunizieren zu können.  Dies gilt insbesondere für die Bereiche Vertrieb, Marketing und Support.  Auch im Bereich der B-to-B Kommunikation wird WhatsApp immer wichtiger. In vielen Ländern ist  dies oft sogar das einzige echte Kommunikationsmittel geworden. Dies gilt insbesondere für den  Vertrieb und Support-Anfragen.  Wie steht die Aufsichtsbehörde zu diesen beiden Nutzungsszenarien?

Antwort BayLDA:
WhatsApp hat nach eigenen Angaben zwar inzwischen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für  die Kommunikationsinhalte eingeführt, problematisch bleiben aber weiterhin u. a. die Verarbeitung von Metadaten zu den Nachrichten in den USA sowie die von dort erfolgende Erhebung der Kontaktdaten aus dem Adressbuch, einschließlich dem zwischenzeitlichen „Zusammenwirken“  von WhatsApp und Facebook.

Wir beurteilen es im Moment so, dass einerseits das Angebot zur WhatsApp-Kommunikation  durch ein Unternehmen an Kunden grundsätzlich dann nicht beanstandet wird, wenn vom  Unternehmen auf die Datenschutzbedenken hingewiesen und den Kunden gleichzeitig parallel ein  anderer sicherer Kommunikationsweg angeboten wird; der Kunde kann sich dann frei für oder  gegen eine WhatsApp-Kommunikation entscheiden.
Andererseits bewerten wir eine WhatsApp-Kommunikation innerhalb eines Unternehmens unter  den Beschäftigten wegen der grundsätzlichen Datenschutz-Bedenken als zu vermeidendes  Sicherheitsrisiko, auch, weil hier unschwer sichere elektronische Kommunikationswege
eingerichtet und genutzt werden können.“