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Praktische Umsetzung des Rechts auf Datenportabilität

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung enthält eine noch wenig beachtete Vorgabe: Das neue Recht auf Datenportabilität. Menschen können ab Mai 2018 ihre personenbezogenen Daten von einem Dienstanbieter zu einem anderen „mitnehmen“. Dieses völlig neue Recht stellt Politik und Wirtschaft vor viele Fragen. Um den Übergang in die neue Rechtsordnung mit praktischen Empfehlungen für die Praxis zu unterstützen, untersucht die Stiftung Datenschutz Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit.

Im Rahmen dieses Projekts ruft die Stiftung nun Wissenschaftler, Bürgerrechtler, Verbände und Wirtschaftsunternehmen auf, Problemstellungen zu benennen und Lösungsansätze beizusteuern. Ausgewählte Beiträge werden im Herbst 2017 in einem Sammelband veröffentlicht. Eingereicht werden können Konzepte, Forderungskataloge und Skizzen, wie das neue Recht in die Praxis umgesetzt werden kann.

Einsendeschluss ist der 31. August 2017. Die Form für die Einreichung ist dabei recht einfach gehalten: Interessenten können eine E-Mail mit dem beigefügten Text, einer Kurzbiografie und einer Erklärung, dass sie mit der Veröffentlichung des Beitrags einverstanden sind, an mail@datenportabilität.de senden.

Eingeladen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreter der Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Beratungseinrichtungen), der Datenschutzaufsicht und zivilgesellschaftliche Akteure. Alle Beiträge werden anschließend von einem Fachgremium der Stiftung geprüft und hinsichtlich einer Veröffentlichung bewertet.

Der Umfang der Beiträge sollte dabei ca. 15 Seiten bzw. 50.000 Zeichen nicht überschreiten.

 

Der Call for Papers ist der Startschuss des neuen Projekts der Stiftung Datenschutz. Im Fokus des vom Bundesministerium des Innern unterstützten Vorhabens steht dabei die Frage, wie das neue Recht in die Praxis umgesetzt werden soll. Fragen nach einem geeigneten Format zur Weitergabe der Daten werden dabei ebenso untersucht wie wirtschaftliche und verhaltensbezogene Aspekte. So geht man bisher davon aus, dass fehlende Übertragungsmöglichkeiten von Kundendaten unter den Anbietern dazu führen werden, dass sogenannte Lock-in-Effekte einen Kunden vom Wechsel abhalten.

Geplant ist, die Einreichungen zum Call for Papers im November 2017 in einem Sammelband zu publizieren. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der von der Bundesstiftung bei einem Berliner Wissenschaftsverlag herausgegebenen Reihe DatenDebatten, in der namhafte Experten interdisziplinär zu Zukunftsthemen des Datenschutzes und der Privatsphäre diskutieren.

Der Sammelband wird auf einer Fachtagung zum Abschluss des Projekts Ende des Jahres 2017 in Berlin vorgestellt werden.

Weitere Informationen und den Call for Papers finden Sie hier.

 

(Foto: © Dreaming Andy/Fotolia.com)