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Praxisfälle zum Beschäftigtendatenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, gibt in einer neu veröffentlichten Handreichung einen Überblick über die Problemschwerpunkte des Beschäftigtendatenschutzes im privaten Bereich, wie sie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BadenWürttemberg (LfDI BW) herangetragen werden und zeigt die zulässige Verwendung personenbezogener Daten von Beschäftigten anhand von Praxisfällen auf.

Gerade weil der Bereich des Beschäftigtendatenschutzes fast jeden von uns betreffe hat der LfDI die bei ihm eingegangenen Beschwerden zum Anlass genommen, einen praxisbezogenen Ratgeber herauszugeben.

Als Lehrbuch zu dieser Materie will der LfDI Baden-Württemberg die Handreichugn aber nicht verstanden wissen. Der Fokus liege vielmehr auf der täglichen Arbeit des LfDI BW im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes: echte Beratungsanfragen und eingehende Beschwerden – und echte Lösungen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit  Baden-Württemberg

 

(Foto: © flydragon/Fotolia.com)