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Prüffragebogen zur DS-GVO

Am 25. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Wirksam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Dies bedeutet, dass am 25. Mai 2017 die Hälfte der Vorbereitungszeit auf das neue Recht abgelaufen ist.

Das Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat diesen Tag zum Anlass genommen und  ca. 150 bayerischen Unternehmen unter Zugrundelegung des künftigen Rechts einen Prüffragebogen zugeschickt, damit diese Unternehmen feststellen können, wie weit sie mit der Vorbereitung auf das neue Recht schon gekommen sind. Die ausgesuchten Unternehmen in Bayern sollen ein Gefühl darüber bekommen, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beabsichtigt, ab Mai 2018 einen Teil der zu verstärkenden Prüfaktivitäten zu gestalten, 

Damit alle anderen, die diesen Prüffragebogen nicht unmittelbar erhalten haben, sich ebenfalls darüber informieren können, wie manche Prüfungen des BayLDA in Zukunft ablaufen könnten, ist dieser Prüffragebogen und auch das entsprechende Anschreiben an die Unternehmen auf der Homepage des BayLDA unter folgendem Link erreichbar:

www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf

 

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

 

 

(Foto: © Foto-Ruhrgebiet/Fotolia.com)