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Risikobestimmung nach der DS-GVO

Die Datenschutzkonferenz ist der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die 95. Konferenz fand am 25. und 26. April in Düsseldorf statt. Der jährlich wechselnde Vorsitz richtet die Sitzungen der Datenschutzkonferenz aus und vertritt die Konferenz nach außen. Im Rahmen der Konferenz sind einige Kurzpapiere ausgearbeitet worden. Darunter auch das Kurzpapier Nr. 18  „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“

Der Begriff „Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ ist in der Datenschutz-Grundverordnung zentral. Die Verordnung stellt den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen in den Mittelpunkt. Der Begriff ist zudem wesentlich für die Frage, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung und eine Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde durchzuführen ist.

Ziel des verabschiedeten Kurzpapieres ist es, das Risiko im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung zu definieren und aufzuzeigen, wie Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestimmt und in Bezug auf ihre Rechtsfolgen bewertet werden können.  Die Eindämmung von Risiken durch Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen ist nicht Gegenstand des Papiers.

Das Kurzpapier ist hier abrufbar.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen