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Studie zur praktischen Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit

Ab 2018 können Nutzer ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen mitnehmen – von einem sozialen Netzwerk zum anderen; von einer Versicherung zur nächsten. Neben diesen naheliegenden Möglichkeiten sind auch noch viele andere Datentransfers denkbar. Was nach großer Freiheit für Verbraucher und nach einer Chance klingt, bestehende Monopole im Digitalmarkt aufzubrechen, kann allerdings auch Risiken mit sich bringen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der vom Bund gegründeten Stiftung Datenschutz. Denn für die Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit brauchen Wirtschaft und Verbraucher noch Präzisierung und Aufklärung. Die Studienautoren zeigen auf, dass ansonsten Datenschutzrisiken drohen oder das neue Schutzinstrument ins Leere laufen kann.

Aus diesem Grund untersucht die Stiftung Datenschutz in der vorliegenden Studie rechtliche, technische und verbraucherbezogene Implikationen des neuen Rechts und gibt Empfehlungen zur Nutzbarmachung des neuen Instruments. Zunächst wird der Regelungsgegenstand von Art. 20 DSGVO aufgezeigt und auf wesentliche Problemfelder bei der Umsetzung der Norm eingegangen. Sodann werden bestehende nationale und internationale Lösungsansätze zur Datenportabilität vorgestellt und die auf den Call for Papers der Stiftung eingegangenen Beiträge sowie Empfehlungen externer Sachverständiger ausgewertet. Schließlich gibt die Studie Empfehlungen bezüglich der Zielsetzung der Norm, der Bestimmung des Anwendungsbereichs sowie hinsichtlich möglicher Umsetzungsstrategien und technischer Realisierung.

Stiftung Datenschutz