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To-Dos für die Übergangsfrist bis zur Geltung der DS-GVO

Die GDD startet ins neue Jahr mit der Praxishilfe DS-GVO III. Es ist viel zu tun und der Countdown läuft.

Bis zur Geltung der DS-GVO ab 25. Mai 2018 verbleibt den Unternehmen in der EU nicht viel Zeit, ihre Datenschutzorganisation an die neuen Anforderungen der DS-GVO anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Funktionieren des Datenschutzmanagements nach DS-GVO ohne weitere Übergangsfrist erwartet. Dabei setzt die DS-GVO auf ein Datenschutzmanagementsystem, das unabhängig von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der eigenen Verantwortung des Unternehmens wirksam sein muss.

Der GDD-Arbeitskreis DS-GVO-Praxis hat daher eine Praxishilfe erstellt, die in drei Phasen aufzeigt, was zu tun ist. Die Reihe GDD-Praxishilfen DS-GVO finden sie hier...

 

(Foto: © robynmac/Fotolia.com)