Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) setzt seine Praxis-Reihe: "Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen" mit einem neuen Leitfaden fort. Das fünfte Werk aus der Reihe beschäftigt sich mit dem Thema Videoüberwachung.
Die Broschüre gibt Auskunft über die wichtigsten Fragen zum Datenschutz bei Videoüberwachung durch private Stellen aus der Sicht von Verantwortlichen und betroffenen Personen. Es geht also nicht um die Videoüberwachung durch den Staat, hier gelten nochmals besondere Regeln. Nicht enthalten sind Fragen der Veröffentlichung von Video- oder Bildmaterial. Hierzu gibt es die Broschüre Fotos und Webcams der Praxisreihe.
Die Broschüre behandelt folgende Einzelfragen:
1. Wie kann eine Videoüberwachungsanlage rechtmäßig betrieben werden?
2. Wie muss über die Videoüberwachung informiert werden?
3. Gelten diese Voraussetzungen auch im rein privaten oder familiären Bereich?
4. Wie muss das System der Videoüberwachung aufgebaut sein?
5. Wie lange dürfen die Aufzeichnungen gespeichert werden?
6. Dürfen auch weiträumige Areale überwacht werden?
7. Gelten die Anforderungen auch für Attrappen?
8. Konkrete Fallbeispiele.
9. Was passiert, wenn die notwendigen Anforderungen nicht einhalten werden?
10. An wen kann ich mich als Betroffener wenden?
11. Welche Rechte habe ich als Betroffene(r)?
ULD