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Unterschiedliche Verfahrensweisen: Meldung von Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO

Hinsichtlich der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde hat die LDI NRW ihre Informationen aktualisiert. Die Aufsichtsbehörde teilt mit, dass, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße verfolgen werden oder geahndet werden. Weiter ist zu erfahren, dass Kontaktdaten, die vor dem 25. Mai 2018 mitgeteilt werden, keine Berücksichtigung finden werden. Vor diesem Zeitpunkt sei eine solche Mitteilung an die LDI NRW nicht erforderlich. 

Ab Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) jedoch werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten ihrer oder ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für Stellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist die LDI NRW zuständige Aufsichtsbehörde. Die deutschen Aufsichtsbehörden arbeiten an einer Lösung zur Umsetzung der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten, so die LDI NRW. Es ist beabsichtigt, eine Möglichkeit zur Online-Meldung über die Homepage der LDI NRW anzubieten, so dass die Mitteilungen auf elektronischem Wege entgegen genommen werden. Welche Daten konkret zu melden sind, und weitere Informationen könnten in den kommenden Monaten auf der Homepage der LDI NRW.

Die Verfahrensweise der einzelnen Aufsichtsbehörden für das Verfahren aus Art. 37 Abs. 7 DS-GVO ist höchst unterschiedlich. So ist bspw. auf der Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu lesen, dass man davon ausgehe, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihrer Mitteilungspflicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, sobald das dafür geplante automatisierte Meldeverfahren nutzbar ist. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hingegen bietet jetzt schon die Möglichkeit der Meldung über ein Webformular an.