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Verpflichtung auf die Vertraulichkeit nach der DS-GVO

Das bisherige Datenschutzrecht sah in § 5 BDSG a.F.eine sog. „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“ vor. Eine vergleichbar klare und eindeutige Regelung ist in der DS-GVO nicht mehr enthalten. Insoweit stellt sich datenverarbeitenden Unternehmen die Frage, ob die klassische Verpflichtung auf das Datengeheimnis weiterhin eine Zukunft hat und als "Verpflichtung auf die Vertraulichkeit" fortlebt. Falls eine derartige förmliche Verpflichtung der Mitarbeiter notwendig bleibt, könnte ggf. ein Update der Alt-Verpflichtungen notwendig sein.

Die vorliegende Praxishilfe soll einen Überblick über das Wesen und den Inhalt einer Verpflichtungserklärung gewähren. Ein entsprechendes Muster ist beigefügt. Die Inhalte dieser Praxishilfe wurden im Rahmen des GDD-Arbeitskreises „DS-GVO Praxis“ erstellt.

GDD-Praxishilfe DS-GVO XI - Verpflichtung auf die Vertraulichkeit, Version 1.0, Stand Dezember 2017 (Muster einzeln als .docx)