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VG Hamburg verbietet Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook vorerst

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit seiner Entscheidung vom 25.04.2017 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt, dass WhatsApp die Daten deutscher Nutzer nicht an Facebook übermitteln darf. Dies ist Gegenstand einer Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Facebook Ireland Ltd. wurde untersagt, die Telefonnummer sowie weitere personenbezogene Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern, wenn die Betroffenen nicht wirksam eingewilligt haben.

Ende August 2016 hat WhatsApp Inc., die 2014 von der Facebook Unternehmensgruppe übernommen worden ist, eine Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bekannt gegeben, durch die eine - bis dahin nach den Nutzungsbedingungen nicht zugelassene - Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Facebook Unternehmensgruppe vorgesehen ist. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 23. September 2016 untersagte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragte) der Facebook Ireland Ltd. (Facebook) - dem internationalen Hauptsitz der Facebook Unternehmensgruppe -, die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, soweit und solange ein den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechende Einwilligung nicht vorliege.

 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

(Foto: © vladgrin/Fotolia.com)