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Viel Nachholbedarf in Sachen Datenschutz in der Wohnungswirtschaft

Die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW hat Immobilienmaklerinnen und - makler sowie Wohnungsverwaltungsgesellschaften in NRW überprüft. Anlass war eine Zunahme von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger. Keine Prüfung blieb ohne Beanstandung.

Gerade aus Ballungsgebieten erreichen die Landesbeauftrage zunehmend Beschwerden über umfangreiche, oft sensible Datenerhebungen. Viele Mietinteressentinnen und -interessenten werden genötigt, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. Die Auskünfte werden aufgrund der knappen Wohnraumsituation oft erteilt, da bei einer Verweigerung nicht selten anderweitig vermietet wird. Grund genug die Wohnungswirtschaft genauer ins Blickfeld zu nehmen.

Ziel der gemeinsam mit dem LDA Bayern durchgeführten Prüfung war es, die Wohnungswirtschaft für den Datenschutz zu sensibilisieren. Einbezogen wurden Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnungsverwaltungsgesellschaften aus allen Regionen. Zudem wurden kleine, mittelständische und größere Unternehmen erfasst. Bei allen der über 40 geprüften Unternehmen in NRW bestand Anlass zu Beanstandungen. In 30 Prozent der Fälle gab es sogar auffällig viele. Fast alle der geprüften Unternehmen haben ihre Prozesse zwischenzeitlich datenschutzgerechter gestaltet. Einige Unternehmen hat die Landesbeauftragte dabei umfangreich beraten.

Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: „Die Prüfung hat gezeigt, dass in NRW weiterhin Handlungsbedarf in diesem Wirtschaftsbereich besteht. Mieterinnen und Mieter gerade in Ballungsgebieten fühlen sich aufgrund der angespannten Wohnraumsituation genötigt, Informationen preiszugeben, die teilweise weit über das erforderliche Maß hinausgehen. Die auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen werden wir daher besonders im Blick behalten.“

Die Orientierungshilfe "Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten" ist hier abrufbar 

Dort ist auch das Musterformular "Selbstauskunft zur Vorlage bei der Vermieterin oder dem Vermieter" abrufbar.

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

(Foto: © shoot4u/Fotolia.com)