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Wirksamkeit sog. One-Pager als Datenschutzerklärung

Bereits im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels 2015 hatte die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und IBM geleitete Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ ein Muster für Datenschutzhinweise "auf einer Seite" vorgestellt – den "One-Pager". Der „One-Pager“ ist eine einfache, konzentrierte Information über die wesentlichen Datenverarbeitungen. Ziel ist es, damit zusätzlich zur förmlichen Datenschutzerklärung auf einer Seite Informationen zur Datenverarbeitung bei digitalen Angeboten so aufzuarbeiten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick schnell, einfach und umfassend alle wesentlichen Informationen zu Datenverarbeitung bekommen.
Durch ein „Mouseover“ oder mit einem Link können Nutzer dann weitere Details erfahren.  Mit dem „One-Pager“ können Unternehmen auf einfache Weise ihre Datenverarbeitung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet transparent machen. Er ersetzt damit zwar nicht die förmliche Datenschutzerklärung nach dem Telemediengesetz, versucht aber als zusätzliches Informationsangebot wesentliche Aussagen zur Datenverarbeitung nutzerfreundlich aufzubereiten.

Bislang gab es jedoch keine belastbaren Erkenntnisse, ob der One-Pager zu einer höheren Informiertheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern beiträgt. Die ConPolicy GmbH hat dazu eine Studie vorgenommen und stellt die Ergegnisse nun zur Verfügung. Die Studie fasst die inhaltlichen Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Entwicklung und Validierung von Handlungsoptionen zur Förderung informierter Datenschutz-Einwilligungen (Einwilligung 2.0)“ zusammen. Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Zeitraum vom 01.08.2016 bis zum 30.11.2017 gefördert.

Die ConPolicy-Studie zielt deshalb darauf ab, die Wirksamkeit des One-Pagers zu evaluieren, die Ergebnisse einzuordnen sowie weitere Lösungsansätze zu prüfen und hieraus Handlungsempfehlungen zur Förderung einer besseren Informiertheit im Datenschutz abzuleiten. Übergeordnet geht es der Studie darum, aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen Entscheidungssituationen bei Einwilligungsprozessen zur Datenverarbeitung so ausgestaltet werden sollten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst einfach, informiert und gemäß ihren individuellen Datenschutzpräferenzen handeln können.

Die gesamte Studie ist hier abrufbar. Eine Zusammenfassung der Studie (Policy Paper) findet sich hier.  

ConPolicy GmbH