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Zusammenfassung des 36. RDV-Forum in Köln

Die RDV – „Recht der Datenverarbeitung“ ist die Fachzeitschrift für Datenschutz, Informations- und Kommunikationsrecht. Am 15. November 2017 fand im Maternushaus zu Köln das inzwischen 36. RDV-Forum mit Fachvorträgen zur kommenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) statt.

Nach Begrüßung durch Professor Peter Gola, dem Ehrenvorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und Chefredakteur der RDV, referierte Rechtsanwalt Dr. Burkard Göpfert, LL.M zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen beim Recruiting und Headhunting in sozialen Netzwerken. Insbesondere sei die früher klassische Unterscheidung zwischen Karriere- und Freizeit-Netzwerken gänzlich überholt.

Anschließend befasste sich Rechtsanwalt Tim Wybitul mit dem neuen Datenschutzrecht am Arbeitsplatz und erörterte die Stellung von Betriebsrat und dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dabei behandelte Wybitul auch Fragen rund um den neuen § 26 BDSG und künftige Betriebsvereinbarungen.

Professor Dr. Gregor Thüsing referierte zum Thema der US-Pre-Trial-Discovery und Kollision mit europäischem Datenschutzrecht in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz. Grundsätzlich seien der gegnerischen Partei alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den kommenden Prozess relevant sein können. Die Vorstellungen vom Datenschutz gingen dabei freilich in Europa und den USA auseinander.

Mit dem Thema Datenübertragbarkeit im Beschäftigungsverhältnis setzte sich Rechtsanwalt Dr. Carlo Pitz auseinander. Hierbei wurden die Voraussetzungen und Grenzen des Art. 20 DS-GVO dargestellt.

Danach stellte Dr. Stefan Brink, LfDI Baden-Württemberg, „Neue Vorschriften zur Videoüberwachung“. Die Transparenzpflichten des Art. 13 DS-GVO gülten grundsätzlich auch für den Videoeinsatz. Insbesondere sei unklar, inwieweit § 4 des neuen BDSG wegen offensichtlicher Europarechtswidrigkeit überhaupt Anwendung finde.

Professor Dr. Rolf Schwartmann stellte die wesentlichen Aspekte hinsichtlich der Verarbeitung biometrischer Daten in der betrieblichen Praxis dar und erläuterte anhand dieses Beispiels die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Dr. Lorenz Franck, GDD-Geschäftsstelle, erörterte Zulässigkeit und Informationspflichten bei der Erhebung von Bewerberdaten nach DS-GVO und neuem BDSG. Das Fragerecht des Arbeitgebers bewege sich künftig durchaus in den gewohnten Grenzen, wohingegen die Transparenz deutlich ausgebaut werde.

Der Termin für das nächste RDV-Forum steht bereits fest: Am 14. November 2018 wird es wieder soweit sein.