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Urteil : KI-Nachschärfung von Luftbildaufnahmen begründet keinen intensiveren Grundrechtseingriff (LS) : aus der RDV 5/2026, Seite 291

(OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2026 – 16 B 169/25 –)

Rechtsprechung
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Die Möglichkeit, Luftbildaufnahmen eines Grundstücks mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz zu verarbeiten, um bestehende Unschärfen nachträglich auszugleichen, führt nicht ohne Weiteres dazu, dass das Anfertigen solcher Luftbildaufnahmen und deren Verwendung im Rahmen der Festsetzung von Niederschlagswassergebühren einen Grundrechtseingriff mit mehr als geringer Eingriffsintensität darstellt.

(Amtlicher Leitsatz)